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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Michael Koegel - Human-centered Digital Transformation für die Erbringung von Beratungsleistungen in der innovativen Organisationsentwicklung. Ziel ist die Befähigung von Unternehmen in der Entwicklung innovativer Geschäftsmodelle, Produkte und Dienstleistungen. Basis der Leistungen und Arbeitsweise bilden die fundierten Methodenkenntnisse in Design Thinking und Lean Management. Michael Koegel ermöglicht es Unternehmen, agil, dynamisch und innovativ zu arbeiten wie bahnbrechende Start-Ups und eine inter- und multidisziplinäre Arbeitsweise zu implementieren. Ferner erbringt Michael Koegel Leistungen als freier Berater und Partner für südwork auf eigene Rechnung.

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§1 Allgemein

Die Einzelheiten unserer Leistungserbringung werden in einem Angebotsschreiben festgelegt. Soweit dort keine speziellere Regelung getroffen ist, gelten die Regelungen dieser AGB oder subsidiär die gesetzlichen Regelungen.

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§2 Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung sämtlicher durch den Auftragnehmer erbrachten Leistungen erfolgt nach Aufwand zu dem verhandelten Tagessatz, jeweils, zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit die Parteien nichts anderes vereinbaren. Die gestellten Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzüge zu begleichen. Eine Rechnung gilt drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugegangen.

(2) Verzugszinsen werden in Höhe von 9 %Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens ist dennoch möglich. Die Kosten für eine Mahnung betragen pauschal 12,50 Euro.

(3) Andere Vergütungsmodalitäten können in den jeweiligen Beauftragungen vereinbart werden. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen ist Michael Koegel berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.

(4) Die Zahlung hat ausschließlich auf das Firmenkonto zu erfolgen. Andere Zahlungsweisen bedürfen der schriftlichen Absprache.

(5) Solange und soweit Michael Koegel noch offene Forderungen gegen den Vertragspartner hat, behält er sich ein Zurückbehaltungsrecht an Gegenständen des Vertragspartners vor, die in ihrem Besitz sind.

(6) Eine Aufrechnung mit Forderungen, die nicht unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellt sind, ist nicht zulässig.

(7) Bei Einsätzen oder Terminen außerhalb des Firmensitzes von Michael Koegel werden Reisekosten nach tatsächlichen Auslagen geltend gemacht.

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§3 Stornofristen

(1) Michael Koegel ist bestrebt, sämtliche Terminwünsche zu ermöglichen. Daher müssen wir leider Stornogebühren erheben, wenn ein Facilitation-Termin vonseiten des Kunden verlegt oder storniert wird. Im Falle einer Stornierung bis zu 31 Tage vor der vereinbarten Facilitation ist eine kostenfreie Stornierung möglich. Im Übrigen gelten die nachfolgenden Stornierungsgebühren:

  • 30-15 Tage vorher: 50% der vereinbarten Summe laut Angebot werden fällig

  • 14-8 Tage vorher: 75% der vereinbarten Summe laut Angebot werden fällig

  • 7-0 Tage: 100% der vereinbarten Summe laut Angebot werden fällig

(2) Jede Stornierung ist schriftlich an Michael Koegel zu senden. Für die Einordnung der eingehaltenen Frist gilt der tatsächliche Zugang bei Michael Koegel und nicht die Absendung.

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§4 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, die Michael Koegel die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen sie, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände, von denen Michael Koegel mittelbar oder unmittelbar betroffen ist, gleich.

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§5 Krankheitsausfall

In dem unwahrscheinlichen Fall, dass Michael Koegel aus Krankheitsgründen ausfällt, bemüht er sich einen alternativen Termin oder ggf. eine Remote-Session (d.h. online bzw. telefonisch) u finden. Schlagen sämtliche Bemühungen fehl, steht sowohl Michael Koegel als auch den Kunden ein Rücktrittsrecht zu.

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§6 Urheber- und Nutzungsrechte

(1) Jeder uns erteilte Auftrag, der kein ausschließlicher Dienstvertrag ist, ein schöpferischer Werkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten und diesen schöpferischen Werkleistungen gerichtet ist.

(2) Der Auftraggeber erkennt ausdrücklich an, dass das geistige Eigentum an den vertragsgegenständlichen Werken (inklusive Entwürfen, Rohversionen, etc.), und insbesondere alle Rechte des Schöpfers bzw. Erfinders, bei Michael Koegel verbleiben. Ohne Michael Koegel's vorheriges schriftliches Einverständnis dürfen keine Änderungen am Werk, noch Reproduktion des Werkes vorgenommen werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.

(3) Sollten aus der Zusammenarbeit solche kreativen Ergebnisse entstehen, die den Auftraggeber in die Lage versetzt, Werke, Kennzeichen, technische oder ästhetische Neuheiten zur Serienreife zu entwickeln, zu registrieren oder sonst wirtschaftlich auszuwerten, so verpflichtet sich der Auftraggeber dazu, Michael Koegel in diese weitere Entwicklung und Auswertung vertraglich mit einzubeziehen bzw. Michael Koegel eine weitere Kooperation verbindlich anzubieten, umfänglich Auskunft zu erteilen und Michael Koegel angemessen für jede künftige Verwertung zu vergüten.

(4) Meine Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Nutzungszweck im vereinbarten Nutzungsumfang verwertet werden. Weitergehende Nutzungen sind nur mit unserer vorherigen schriftlichen Einwilligung möglich. In diesen Fällen sind wir berechtigt, zusätzliche angemessene Nutzungshonorare zu fordern.

(5) Soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte auf Dritte bedarf daher der schriftlichen Vereinbarung. Die Rechtsübertragung steht jedoch unter dem Vorbehalt der vollständigen Zahlung der vertragsgegenständlichen Vergütung durch den Auftraggeber.

(6) Der Auftraggeber wird Michael Koegel bei der jeweiligen Nutzung der Werke als Mitschöpfer bzw. Kooperationspartner nennen.

(7) Die von Michael Koegel zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände, insbesondere Druckvorlagen, Rechner, Datenträger etc. sowie sonstige Gegenstände bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden im Eigentum von Michael Koegel und werden nicht ausgeliefert.

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§7 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber unterstützt uns in dem erforderlichen Umfang bei der Leistungserbringung, insbesondere wird er absprachegemäß und für Michael Koegel kostenfrei alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen erbringen. Diese umfassen unter anderem:

  • Das Projekt wird durch die verantwortlichen Führungskräfte des Auftragsgebers unterstützt und gefördert;

  • Der Auftraggeber stellt geeignete MitarbeiterInnen in ausreichender Zahl als Interview- und Ansprechpartner;

  • Der Auftraggeber stellt für ein effizientes Arbeiten unseres Projektteams für Interviews, Workshops und im Rahmen der Endabstimmung geeignete Projekträume zur Verfügung, sofern die Projektarbeiten in den Geschäftsräumen des Auftraggebers stattfinden;

  • Der Auftraggeber sendet die für die Projektentwicklung benötigten Informationen, Inhalte und sonstige Materialien unverzüglich an Michael Koegel und stellt ggf. pünktliche Abnahmen, Teilabnahmen, Freigaben oder Klärung von Lizenzrechten sicher.

(2) Sämtliche im vorangegangen Absatz geregelten Handlungen haben unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern zu erfolgen, sodass der vereinbarte Terminplan eingehalten werden kann; alle Mitwirkungshandlungen des Auftragsgebers erfolgen für Michael Koegel kostenfrei.

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§8 Haftungsausschluss

Michael Koegel haftet nicht für leicht oder grob fahrlässig verursachte Vertragsverletzungen. Die Haftung für Vorsatz und leichte oder grobe Fahrlässigkeit ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen. Beides gilt nicht für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

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§9 Nennung als Referenz

Michael Koegel wird ausdrücklich gestattet, den Auftraggeber bis auf Widerruf in ihrer Liste der Referenzkunden zu nennen. Der Widerruf kann jederzeit schriftlich durch den Auftraggeber erfolgen.

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§10 Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen oder AGB/Salvatorische Klausel

(1) Sollten einzelne Vertragsbestimmungen oder AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und Bestimmungen dadurch nicht berührt.

(2) Die Parteien verpflichten sich unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Die Vertragspartner sind verpflichtet, zur Ergänzung einer etwaigen Lücke Regelungen zu finden, die dem am nächsten kommen, was sie nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.

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§ 11 Sonstiges

(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien ist – soweit zulässig – Speyer. Hat der Kunde keinen Gerichtsstand im EU-Inland, dann kann Michael Koegel wahlweise auch am allgemeinen Gerichtstand des Beklagten Klage erheben. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.

(2) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet werden.

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